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   VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19   

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https://dejure.org/2020,1322
VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19 (https://dejure.org/2020,1322)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2020 - 17 K 3920/19 (https://dejure.org/2020,1322)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 17 K 3920/19 (https://dejure.org/2020,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 31 GG, Art 2 GG, Art 1 GG
    Klage gegen die Veröffentlichung der Vergütung eines Geschäftsführers des UKE; Verfassungsmäßigkeit des TranspG HA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    § 26 BDSG trifft für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten keine abschließende Regelung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten über Arbeitsverhältnis hinaus zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 668
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    Die Beklagte strebt zeitnah eine Veröffentlichung der Vergütung des Klägers an; eine unberechtigte bzw. ohne gesetzliche Grundlage erfolgende Veröffentlichung würde einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung darstellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2008, 1 BvR 3255/07, juris, Rn. 17 ff.).

    die öffentliche Bekanntmachung personenbezogener Daten dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2008, 1 BvR 3255/07, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    Dies kann der Gesetzgeber jedoch bei der gebotenen objektivierten Betrachtungsweise (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 17.01.2017, 2 BvB 1/13, juris, Rn. 555) nicht gewollt haben, da für eine solche Ungleichbehandlung kein Grund ersichtlich ist.
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    Die Beteiligten streiten über die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, überschaubaren, gerade den Kläger betreffenden Sachverhalt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.10.2017, 6 C 46/16, juris, Rn. 12), nämlich darüber, ob § 3 Abs. 1 Nr. 15 HmbTG die Beklagte berechtigt (und verpflichtet), die Vergütung, die der Kläger für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der ... GmbH erhält, zu veröffentlichen.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    Hierzu gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle Normen, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung gerade als solche regeln (BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00, juris, Rn. 57).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    Kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbstständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs - wie hier - nur untergeordnete Bedeutung hätten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1997, 1 C 2/95, juris, Rn. 25).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19
    In einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 hatte das Oberlandesgericht Köln eine Regelung im nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz, die eine Veröffentlichung der Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Jahresabschluss der Sparkassen vorsah, als formell verfassungswidrig angesehen (OLG Köln, Urt. v. 09.06.2009, 15 U 79/09, juris, Rn. 11 ff.).

Redaktioneller Hinweis

  • Das OVG Hamburg hat die Zulassung der Berufung gegen das Urteil abgelehnt.

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